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Informationen zur Wohngebäudeversicherung
Leistungen
Die Gebäudeversicherung sichert Eigenheimbesitzer (oder Eigentümer einer Wohnung) bei Gefahren an ihrem Heim. Dabei ersetzt sie im Gegensatz zur Hausratsversicherung im schlimmsten Falle das gesamte Haus mit allem was sich darin befindet und allem, was daran befestigt ist.
Auch der Keller, Nebengebäude und Garagen genießen Versicherungsschutz, wenn sie in der Police aufgeführt werden. Außerdem mitinbegriffen sind Kosten für Abriss- und Aufräumarbeiten, wenn der Schaden dies erfordert. Wenn Ihr Haus vermietet ist, erstattet der Versicherer die Mietausfälle.
Wer Vorsorge betreibt und so versucht, Schaden zu vermeiden, tut dies nicht umsonst: Hier werden Schadenabwendungs- und -minderungskosten ersetzt.
Es gilt die gleitende Neuwertsicherung. Ihr Haus wird bei Totalschaden komplett neu wiederhergestellt – ungeachtet des Alters.
Wer benötigt eine Wohngebäudeversicherung?
Eigenheimbesitzer bzw. Besitzer von Mietshäusern benötigen eine Wohngebäudeversicherung. Wer sich ein Eigenheim bauen möchte, wird eventuell schon bei der Beantragung eines Kredites von der Bank zu hören bekommen, dass dies nur möglich ist, wenn der werdende Bauherr ihr eine Bescheinigung über den Wohngebäudeversicherungsschutz vorlegt.
Auch Besitzer einer Eigentumswohnung können eine Wohngebäudeversicherung gebrauchen, wenn nicht bereits Schutz durch die Absicherung der Hausverwaltung besteht.
Absicherung von Solar- und Photovoltaikanlagen
In manchen Angeboten sind sie schon mit eingeschlossen. Wenn Sie die Installation planen, erkundigen Sie sich also, wer diesen Schutz mitanbietet bzw. schauen Sie in Ihre Police. Ist der Schutz nicht gewährleistet, müssen Sie eine eigenständige Police abschließen. Diese sichert dann auch bei Ertragsausfall, Konstruktions-, Material- und Auslegungsfehler, Ungeschicklichkeit, Schäden durch falsche Bedienung sowie Fahrlässigkeit, Schmoren, Kurzschluss, Sachbeschädigung, Sabotage oder Diebstahl. Wenn Sie eine solche Anlage besitzen, sollten Sie Ihrem Privathaftpflichtversicherer oder Ihrem Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherer Bescheid geben. Wenn der Strom hieraus verkauft wird, brauchen Sie eine Betreiberhaftpflichtversicherung.
Das Jahr 1914
Was bedeutet eigentlich „Versicherungswert 1914“? Insbesondere dann, wenn das eigene Haus jüngeren Datums ist, mag man sich fragen, ob hier nicht etwas verwechselt wurde. Nein, bei dem Versicherungsfall 1914 handelt es sich keinesfalls um einen Irrtum. Bei Gebäudeversicherungen wird nämlich zur Berechnung des aktuellen Bauwertes ein Verfahren angewandt, welches sich immer auf dieses Jahr bezieht. So muss also der Wert Ihres Eigenheims auf den Wert zurückgerechnet werden, den es hätte, wäre es 1914 gebaut worden – auch wenn das tatsächliche Baujahr nicht einmal in das 20. Jahrhundert fällt. Die Versicherung hat sich also nicht vertan, wenn sie Ihr Heim mit 17.500 Mark bewertet. Dies geschieht mittels des Baukostenindexes, welcher sich jedes Jahr verändert. Welche Höhe der Index aktuell hat, weiß das statistische Bundesamt. Im Versicherungsfall rechnet die Versicherungsgesellschaft dann also mit dem aktuellen Index wieder hoch auf den aktuellen Wert. Dieser entspricht dann den Aufwendungen die für einen Neubau Ihres Hauses benötigt würden, wenn es total zerstört wäre.
Also bei An-, Um- und Ausbau immer den Wert 1914 im Auge behalten und ggf. korrigieren. Bei Neukauf sollte der Wert 1914 nochmal überprüft werden! Engagieren Sie gegebenenfalls einen Gutachter.
Kündigung
Nach dem Schadensfall oder einer Beitragserhöhung, welche keine Leistungssteigerung mit sich bringt, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Sie müssen jedoch bedenken, dass eine Beitragserhöhung aufgrund der allgemeinen Erhöhung der Baukosten nicht zu einer Sonderkündigung führt. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie hingegen immer bei einem Hauskauf (bzw. -verkauf).
Da Beiträge in Abhängigkeit der Postleitzahl variieren können, steht Ihnen außerdem ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn Sie sich durch einen Umzug beitragsmäßig verschlechtern.
Im Falle einer Kündigung kann der Versicherer den aktuellen GB-Auszug fordern und die Sicherungsbestätigung, welche er der Bank für die Kreditvergabe ausgestellt hat, zurückverlangen. Dies muss bis spätestens einen Monat vor Versicherungsablauf beigebracht werden.
Beiträge
Die Beiträge werden durch folgende Faktoren beeinflusst:
- der Wert des Hauses oder der Wohnung bzw. die Höhe der Versicherungssumme,
- die zusätzlich gewählten Optionen,
- die Baupreisentwicklung und
- Die Postleitzahl. Sie gibt dem Versicherer Aufschluss über den Gefahrenbereich Ihres Wohnortes. Befinden sich bestimmte Gebäude in der näheren Umgebung, von welchen Gefahren für die umliegenden Gebäude ausgehen (z.B. ein Lager für Feuerwerkskörper) oder leben Sie bspw. in einer Gegend mit Waldbrandgefahr, müssen Sie höhere Beiträge entrichten.
Worauf Sie achten sollten
„Grobe Fahrlässigkeit“
Ist sie mitversichert, genießen Sie Versicherungsschutz, wenn Sie bspw. Kerzen auf dem Tisch brennen lassen, die Waschmaschine oder der Geschirrspüler angestellt haben, und die Wohnung verlassen. Achten Sie also darauf, ob der Vertrag eine Klausel enthält, die einen Leistungsausschluss im Falle grober Fahrlässigkeit ankündigt. Wenn der Versicherer hierauf nicht verzichtet, dann bedeutet dies eine Zahlung nach Schwere des Vergehens.
Behördliche Auflagen
Prüfen Sie, ob Mehrkosten für Auflagen, die Ihnen behördlicherseits erteilt werden, übernommen werden.
Überspannungsschäden
Wenn Sie hochwertige, elektronische Geräte besitzen, wird die Abdeckung der Überspannungsschäden für Sie interessant sein. Sie sollten mindestens bis 5.000 abgesichert sein. Wenn Ihnen dies nicht reicht, sprechen Sie mit Ihrer Versicherung oder holen Sie weitere Angebote ein.
Nur Wasserschäden?
Schäden nicht nur durch Wasser, sondern auch Flüssigkeiten, die aus Heizanlagen, Wärmepumpen und ähnlichen Anlagen austreten, sollten ebenfalls abgesichert sein.
Achtung bei Verkauf/ Kauf eines Hauses!
Wechselt der Eigentümer, muss dies der Versicherung unverzüglich gemeldet werden – spätestens jedoch nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages. Dabei spielt keine Rolle, ob das der Verkäufer oder Käufer erledigt. Tut es keiner, ist das Objekt nach einem Monat nicht mehr versichert.
Rohrbruch außerhalb des Grundstücks
Prüfen Sie, ob die Versicherung auch bei Bruchschäden an Ableitungsrohren, die vom Grundstück wegführen und auch außerhalb dessen leistet.
Graffiti
Des Weiteren sollten auch Brandschäden versichert sein, die durch einen Kamin und ähnliche Wärmespender entstehen – sofern Sie diese Gefahr nicht ausschließen können. Wenn Graffiti an Häusern in der Nachbarschaft zu finden ist, könnte es nützlich sein, die Graffiti-Entfernung für Ihres mitzuversichern.
Elementarversicherung
Elementarschäden sind Schäden, die durch Naturgewalten verursacht werden, wie z.B. durch Überschwemmung, Hochwasser, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck und Lawinen.
Warum eine Elementarschadenversicherung?
Wenn Ihr Gebäude in einer Gegend liegt, die häufiger von den o.g. Gefahren heimgesucht wird, sollten Sie die Elementarschadenversicherung erwägen. Denn meist sind diese nicht im Leistungskatalog der Gebäude- oder Hausratsversicherungen enthalten. Prüfen Sie, ob Sie die Abdeckung der für Sie infrage kommenden Elementarschäden zusätzlich vereinbaren können.
Beiträge
Je gefährdeter der Standort Ihrer Immobilie ist, desto höher fallen die Beiträge aus. Das kann ebenfalls zu erhöhten Selbstbehalten führen. Anders ist es jedoch bei der erweiterten Elementarschadenversicherung, bei der das gesamte Leistungspaket genommen werden muss, egal, ob man eine Gefahr ganz ausschließen kann oder nicht
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