Versicherungsstore24


Direkt zum Seiteninhalt

Die Basisrente - Rente mit Steuerspareffekt

Die Basisrente - staatlich geförderte Altersvorsorge

Die neue Basis-Rente zählt wie die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständischen Versorgungswerke und die Altersversorgung der Landwirte zu den staatlich anerkannten Produkten der Basisversorgung.

Die Basis-Rente wird - wie alle Produkte dieser Schicht - steuerlich durch einen neu geschaffenen Sonderausgabenabzug besonders gefördert. Im Gegenzug wird schrittweise auf eine nachgelagerte Besteuerung der Rente umgestellt.


Steuern bei der Basisrente in der Einzahlungsphase

In der Einzahlungsphase können die Beiträge zur Basisrente gestaffelt als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Damit zählt die Basisrente wie z.B die gesetzliche Rentenversicherung zur Basisversorgung.

Basisrente Vergleich

Für 2010 können bis zu 70 Prozent der gezahlten Beiträge (höchstens jedoch 70 Prozent von 20.000 Euro bei Ledigen/40.000 Euro bei Ehepaaren) als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bis zum Jahr 2025 steigt dieser Prozentsatz um jährlich zwei Prozentpunkte bis auf 100 Prozent.

Damit wird die Basisrente aus steuerlichen Gesichtspunkten jedes Jahr attraktiver, da ein immer größerer Anteile von der Steuer abgesetzt werden kann.

Da vor 2025 die Beiträge noch nicht in voller Höhe absetzbar sind, steht auch der Freibetrag den Steuerpflichtigen nicht in voller Höhe zu. Entsprechend der Übergangsregel können im Jahr 2010 70 Prozent von 20.000 / 40000 Euro, d.h. maximal 14.000 Euro bei Ledigen und maximal 28.000 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden.



Angebot / Vergleich Basisrente anfordern

Auszahlungsphase und Steuern bei der Basisrente

In der Rentenphase werden die Rentenleistungen aus der Basisrente voll nachgelagert, d.h. im Rentenalter besteuert. Dies gilt z.B. auch für die gesetzliche Rente.

Allerdings gilt bis zum Jahr 2040 eine Übergangsregelung, so dass die Leistungen aus der Basisrente nur begrenzt steuerpflichtig sind. Bei erstmaligen Renteneintritt wird der steuerfreie Anteil für die Restlaufzeit festgelegt.

Eine in 2010 ausgezahlte Basisrente ist zu 60 Prozent mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Der andere Teil bleibt für die gesamte Rentenbezugszeit steuerfrei. Der Besteuerungsanteil erhöht sich bis zum Jahr 2040 auf 100 Prozent. Der Besteuerungsanteil, der zum Rentenbeginn gilt, wird dann für den gesamten Ruhestand festgeschrieben.

Bis zum Jahr 2025 erhöht sich der Besteuerungsanteil jährlich um zwei Prozentpunkte, so dass dann 80 Prozent der Basisrentenleistungen versteuert werden müssen. Von 2025 bis 2040 wird der Besteuerungsanteil jährlich um einen Prozentpunkt erhöht, so dass erst ab 2040 die komplette Basisrente der Steuer unterliegt

Steuerpflichtige Renteneinkommen

Steuerpflichtig ist jeweils die gesamte Jahresbruttorente abzüglich des persönlichen Rentenfreibetrags.

Die tatsächliche Steuerbelastung eines einzelnen Rentner ist von vielen Faktoren abhängig, z.B. vom Familienstand, von der Höhe der Krankenversicherungsbeiträge. Aussagen zur Steuerbelastung können daher immer nur der groben Orientierung dienen.

Die Vorteile der Basisrente sind:

  • Lebenslang garantierte, renditestarke Rente,
  • Vermögensaufbau durch Steuerersparnis möglich,
  • Keine Anrechnung auf das Vermögen bei Beantragung von Arbeitslosengeld II,
  • Keine Zwangsliquidation bei Insolvenz möglich,
  • Möglichkeit des flexiblen Rentenbeginns,
  • Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung integrierbar,
  • Absicherung des Ehegatten durch Hinterbliebenenrente möglich.


Zusätzlich zu diesen gesetzlich festgelegten Vorteilen bieten die Versicherer weitere Bausteine an, die die Altersvorsorge mit der Basisrente attraktiv machen, so z.B. die flexible Beitragszahlung und garantierte Rentenfaktoren sowie die Anlage in Fonds.

Bei der Fondsauswahl können die Wünsche des Anlegers berücksichtigt werden. So werden neben Aktien- auch Renten- und Garantiefonds angeboten.

Spezielle Sicherheitskonzepte sorgen dafür, dass die Schwankungen des Aktienmarktes geglättet werden.

Basisrente - durch die richtige Beratung die Rente genießen

Basisrente Vergleich
Die gesetzliche Rente reicht für den sorgenfreien Ruhestand nicht mehr aus. Aus diesem Grund ist eine zusätzliche private Altersvorsorge erforderlich. Die Basisrente bietet die Kombination aus Altersvorsorge und Steuerersparnis. Doch welche Basisrente ist für mich die beste? Wo kann ich Rendite und Sicherheit bei der Basisrente sinnvoll kombinieren? Welche Garantien gibt es?

Nutzen Sie unseren unabhängigen Vergleich zur Basisrente.

Angebot / Vergleich Basisrente anfordern


Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü