Hauptmenü
Seit 2002 wird die private Altersvorsorge mit einer pauschalen Zulage staatlich gefördert. Nach der Meinung vieler Experten ist die Riester-Rente gerade für Menschen mit einem geringen oder mittleren Einkommen empfehlenswert. Aber auch für Angestellte und Arbeiter mit besserem Einkommen als der Durchschnitt, ist die Riester-Rente aufgrund des Steuervorteils auf Beiträge in Höhe von max. 2.100,-€ jährlich zur Zeit, eine sehr Interessante Altersvorsorge.
Infos zur Riester-Rente (Förderung des Staates)
2002 startet die Riester-Rente mit einer Grundzulage in Höhe von jährlich 38€ und einer Kinderzulage von jährlich 36€. Ab 2004 wurde die Grundzulage auf 76€ und die Kinderzulage auf 92€ angehoben.
Ab 2006 bekamen Sie 114€ jährlich und für jedes kindergeldberechtigte Kind gab es 138€ jährlich aus der Staatskasse.
Seit Januar 2008 gibt es jetzt den Höchstbetrag von 154€ Grundzulage und 185€ Kinderzulage jährlich.
Angebot / Vergleich anfordern
Diese Rentenreform hat das Ziel einer zukunftsfähigen Altersvorsorge und soll auf die demografische Entwicklung vorbereiten. So soll eine langfristig bezahlbare und sichere Altersvorsorge entstehen. Die Beitragszahler dürfen nicht finanziell überlastet werden und das Rentenniveau muss in Zukunft auf einem ausreichenden Standard gehalten werden.
Sonderausgabenabzug
Sie können die Riester-Rente aber auch, wie eingangs erwähnt als Steuersparmodell benutzen und die eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben gelten machen. Von der Steuerersparnis, die sich aus diesen Sonderausgaben ergibt, wird der Anspruch auf die Zulagen abgezogen. De facto gibt es also keine doppelte Förderung durch Sonderausgabenabzug und Zulagen. In einigen Fällen vor allem wenn aufgrund mehrerer Kinder der Zulagenanspruch relativ hoch ist ergibt sich dadurch manchmal leider kein steuerlicher Effekt.
Die als Sonderausgaben ansetzbaren Altersvorsorgebeiträge (Eigenbeiträge plus Zulagen) sind beschränkt auf:
Höchstmöglicher Sonderausgabenabzug pro Jahr
2002 / 2003 525,– EUR
2004 / 2005 1.050,– EUR
2006 / 2007 1.575,– EUR
ab 2008 2.100 Euro
Das Altersvermögensgesetz regelt folgende Bereiche:
Um ein einheitliches Rentenniveau für die heutigen und zukünftigen Rentner/-innen zu gewährleisten, wurde die Anpassungsformel verändert. Die Rentenanpassung orientiert sich künftig wieder an der Lohnentwicklung.
Die Witwen- und Witwerrenten wurden abgeändert und um eine Kinderkomponente ergänzt. Die Pflichtbeitragszeiten werden in den ersten 10 Lebensjahren Ihres Kindes um 50% höher als nach geltendem Recht bewertet. Als Ehegatte bekommen Sie die Möglichkeit, Ihre in der Ehe gemeinsamen erwirtschafteten Rentenansprüche untereinander aufzuteilen.
Es findet eine Übertragung der für die gesetzliche Rentenversicherung vorgesehenen Reformmaßnahmen auf die Alterssicherung der Landwirte statt. Nach einem anschließenden Gesetzesvorhaben wurde die wirkungsgleiche Übertragung auf die Beamtenversorgung ebenfalls realisiert.
Angebot / Vergleich anfordern
Änderung in der Riester-Rente