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Finanzierungen und Kredite
Sehr geehrter Herr Damen und Herren,
zum 11. Juni 2010 ist die Verbraucherkreditrichtlinie (VKR) in Deutschland in Kraft getreten.
Ziel der Verbraucherkreditrichtlinie ist die europaweite Verbesserung des Verbraucherschutzes durch eine höhere Transparenz bei der Vergabe von Verbraucherkrediten.
Grundsätzlich ist die Finanzdienstleisterbranche betroffen, kreditgebende Institute ebenso wie Pool-Gesellschaften bis hin zum Finanzberater. Die Bestimmungen sind in erster Linie verbraucherrechtliche Regelungen zu Werbung, vorvertraglichen und vertraglichen Informationen und zur Berechnung des effektiven Jahreszinses.
Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie ist von allen kreditgewährenden Instituten und Vermittlern zwingend umzusetzen. Den genauen Gesetzestext hat das Bundesministeriums der Justiz auf seiner Website veröffentlicht.
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