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Betriebsgebäude die größte Investition Ihres Unternehmens

Betriebsversicherungen

Betriebliche Gebäudeversicherung

Heute sind die Betriebe stärker denn je auf die Verwendung neuer, aktueller Technik angewiesen, um in unserem Wettbewerb bestehen zu können. Da die technische Ausrüstung sowie die Betriebsgebäude und -einrichtungen immer kostspieliger werden, steigt so auch das Risiko eines kostenintensiven Schadens. (das Schadensrisiko an sich steigt nicht durch die teurer gewordene Technik!) Daher ist im Rahmen Ihres Risk-Managements bzw. Versicherungskonzepts eine langfristige Finanzplanung unerlässlich.

Die Existenzsicherung

Im heutigen Wettbewerb ist die schnelle Wiederherstellung der Betriebstätigkeit und der Liquidität nach einem Schaden oft entscheidend. Lassen Sie sich nicht auf einen Wettlauf mit der Zeit ein, sondern sichern Sie sich ab. Denn bei jeder Verzögerung der Wiederherstellung der Produktionskraft wächst die Gefahr, dass Kunden zur Konkurrenz wechseln.



Folgendes kann Ihnen ein leistungsstarker Versicherer anbieten:

Versicherungsschutz für Sachschäden verursacht durch:

* Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
* Leitungswasser
* Sturm und Hagel

Versichert sind:

Ihr(e) Betriebsgebäude einschließlich Grund- und Kellermauern; eine Vorsorgeversicherung gilt für Wertsteigerungen sowie für Um- und Anbauten (sofern beantragt).

Leistungen:

* Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der zerstörten oder beschädigten Gebäudeteile.
* Die Versicherungssumme ist gleitend, d. h., dass sich der Versicherungswert den allgemeinen Baukosten anpasst und somit keine Unterversicherung eintreten kann - allerdings nur, sofern die Summe bei Vertragsbeginn richtig ermittelt und alle An- und Umbauten nachgemeldet wurden.

Ermittlung der Versicherungssumme / Unterversicherungsverzicht


Für die Richtigkeit der Versicherungssumme haftet grundsätzlich der Versicherungsnehmer selbst. Daher sollten Sie zur Ermittlung der richtigen Versicherungssumme den Rat eines Versicherungsmaklers nutzen, damit Sie nicht in eine Unterversicherung geraten können. Die meisten Versicherer gewähren Unterversicherungsverzicht unter einer der folgenden Voraussetzungen:

  • Vorlage und Akzeptanz eines Bausachverständigen-Gutachtens
  • Zutreffende Angabe des Gebäudeneuwerts auch in Preisen eines anderen Jahres, Umrechnung der Versicherungssumme durch den Versicherer;
  • Vorlage der letzten Policenkopie des eventuellen ehemaligen Monopol-/Zwangsversicherers

(diese Monopol- oder Zwangsversicherung gab es nur in wenigen Bundesländern wie z. B. Bayern)

(Hier sind von Versicherer zu Versicherer erhebliche Abweichungen möglich.)

Bei den meisten Versicherungsunternehmen haben Sie die Möglichkeit, im Leistungsspektrum abgestufte Paketlösungen zu wählen. Wir bieten Ihnen auch hierzu eine ausführliche Beratung an!


Folgende Positionen sollten Sie mitversichern:

  • Abbruch-, Aufräumungs-, Feuerlösch- und Bewegungskosten
  • Aufräumungs-, Abbruch-, Abfuhr- und Isolierkosten für radioaktiv verseuchte Abfälle
  • Dekontaminationskosten für verseuchtes Erdreich
  • Überspannungsschäden durch Blitz
  • Preisdifferenzen
  • außen angebrachte Sachen
  • Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen
  • Klimaanlagen u. ä.
  • Sachverständigenkosten
  • Grundstücksbestandteile (z. B. Einfriedungen, Hof- und Gehsteigbefestigungen, elektrische Freileitungen, Ständer, Masten, Hundezwinger, Müllbehälterboxen)
  • Schäden durch Rohrbruch oder Frost an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück
  • Aufwendungen für das Entfernen von durch Sturm umgestürzte Bäume
  • Gebäudebeschädigungen infolge Einbruchdiebstahls


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