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Berufsunfähigkeit jeder vierte ist betroffen !

Berufsunfähigkeitsversicherung

Nahezu alle Verbraucherschutzorganisationen (Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest, Bund der Versicherten) zählen die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Versicherungen für Berufstätige - warum eigentlich?

Und was genau ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Jeder Vierte wird im Laufe des Berufslebens (teilweise) berufsunfähig.


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In Deutschland wird, statistisch gesehen, jeder Vierte aufgrund von Krankheiten oder Unfällen (teilweise) berufsunfähig. Im Gegensatz zur weit verbreiteten Meinung ist das Unfallrisiko dabei das geringste: Nur einer von zehn (teilweise) Berufsunfähigen muss aufgrund eines Unfalls seinen Job aufgeben.

In neun von zehn Fällen sind dagegen schwere Krankheiten für den Verlust der Arbeitskraft verantwortlich: Die meisten (teilweise) Berufsunfähigen leiden unter Herz-/Kreislauf- oder Knochenerkrankungen. Heutzutage liegt das Risiko einer (teilweisen) Berufsunfähigkeit nicht mehr nur im handwerklichen Bereich. Auch in kaufmännischen Berufen kann einen ein Bandscheibenvorfall, Krebs oder sogar ein Herzinfarkt treffen. Eine immer größere Anzahl von Erwerbstätigen wird durch psychische Erkrankungen aufgrund der immer höher werdenden Anforderungen am Arbeitsplatz berufsunfähig.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie ab.

Die gesetzliche Absicherung in einem solchen Fall ist in den letzten Jahren immer geringer geworden. Durchschnittlich benötigt man ca. zwei Drittel seines Bruttoeinkommens, um laufende Kosten wie Miete, Auto, Strom, Telefon oder Sparaufwendungen begleichen zu können. De facto beträgt die Absicherung durch den Staat selbst im Idealfall nur knapp 30%. Deshalb ist es dringend ratsam, diesen Einkommensverlusten bei Unfall oder Krankheit mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung entgegen zu wirken. Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet einen umfassenden Schutz, weil sie sowohl Krankheits- als auch Unfallfolgen absichert. Der Versicherte erhält eine monatliche Rente, wenn er voraussichtlich dauerhaft (teilweise) berufsunfähig ist und seinen zuletzt ausgeübten Beruf an den Nagel hängen muss.

Die gesetzlichen Neuerungen

Seit 01.01.2001 entfällt für Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, die Berufsunfähigkeitsrente in ihrer bisherigen Form. Für diesen Personenkreis gelten seitdem die im Folgenden aufgeführten Neuregelungen. Die bisherige Rente wegen Erwerbsunfähigkeit wurde durch ein zweigleisiges Model abgelöst:

  • Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und
  • Rente wegen voller Erwerbsminderung.


Die Leistungsfälle ergeben sich aus dem beruflichen Leistungsvermögen des jeweils betroffenen Versicherten:

  • unter 3 Stunden täglich = Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit
  • 3 Stunden bis unter 6 Stunden täglich = Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
  • ab 6 Stunden täglich = keine Rente.


Das hat zur Folge, dass seitdem die finanzielle Absicherung bei Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung wesentlich geringer ausfällt oder im schlimmsten Fall ganz ausbleibt. Dies könnte in vielen Fällen existenzbedrohend sein. Private Vorsorge wird deswegen weiter an Bedeutung gewinnen.

Versicherungsschutz für bestimmte Berufsgruppen

Schutz für Beamte

Auch Beamte kann eine Erwerbsminderung unverhofft treffen. Und in einem solchen Fall ist selbst der Staatsdiener nicht mehr optimal von seinem Arbeitgeber abgesichert. Deshalb bieten viele Gesellschaften sogenannte "Dienstunfähigkeitsklauseln" an, in denen fest vereinbart ist, dass ein Beamter eine Rente erhält, sollte er wegen Dienstunfähigkeit in den Vorruhestand gehen.

Schutz für Schüler, Studenten und Auszubildende

Auch für diese Personengruppe ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich. Sie wird oft so mit dem Versicherer vereinbart, dass der Schutz in den ersten Jahren, in denen sich die berufliche Qualifikation noch nicht zu hundert Prozent herausgestellt hat, nur bei vollständiger Berufsunfähigkeit greift. Erst gegen Ende des Studiums oder der Ausbildung wird die Versicherung in eine Versicherung auch gegen teilweise Erwerbsunfähigkeit umgewandelt. Der angestrebte Beruf bildet dabei den Bezugspunkt.

Schutz für Hausfrauen

Hausfrauen und Hausmänner sind die größte Berufsgruppe in unserem Land. Viele Leute vergessen dies immer wieder. Leider auch die gesetzlichen Versicherungsträger. Das hat zur Folge, dass diese Menschen, die eher "im Hintergrund" ihrer Tätigkeit nachgehen, den schlechtesten Berufsunfähigkeitsschutz in Deutschland haben. Doch auch sie können (teilweise) berufsunfähig werden und haben daher ein Recht auf entsprechende Versicherungsmöglichkeiten.

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